Gut zu wissen
Häufige Fragen
Für wen ist mein Angebot gedacht?
Mein Angebot richtet sich an Jugendliche ab 12 Jahren, junge Erwachsene, Erwachsene und ältere Menschen. Auch Angehörige können Unterstützung finden. Im Erstgespräch klären wir, ob mein Angebot zu Ihrem Anliegen passt.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Wir nehmen uns 50 Minuten Zeit, um einander kennenzulernen, Ihr Anliegen zu besprechen und Fragen zur Zusammenarbeit zu klären. Eine besondere Vorbereitung ist nicht nötig. Das Erstgespräch kostet 70 Euro. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob weitere Termine sinnvoll und stimmig sind.
Was kostet eine Einheit?
Das Erstgespräch kostet 70 Euro, weitere Therapieeinheiten kosten jeweils 90 Euro. Jede Einheit dauert 50 Minuten.
Was bedeutet „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“?
Ich befinde mich in der psychotherapeutischen Fachausbildung und arbeite bereits therapeutisch. Meine Arbeit reflektiere ich regelmäßig mit erfahrenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen der Lehrsupervision.
Sie profitieren dabei von weiteren fachlichen Sichtweisen und Erfahrungen, die in die Reflexion Ihrer Behandlung einfließen. Das kann helfen, Zusammenhänge besser zu verstehen und passende nächste Schritte zu entwickeln. Diese fachliche Begleitung dient der Qualität der Behandlung. Auch während der Ausbildung gilt die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Das hängt von Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und Ihrer persönlichen Situation ab. Manchmal reichen wenige Gespräche, manchmal ist eine längere Begleitung sinnvoll. Termine finden in der Regel alle ein bis zwei Wochen statt. Wir besprechen den Verlauf regelmäßig und entscheiden gemeinsam über die nächsten Schritte.
Was bedeutet Verschwiegenheit?
Was Sie mir im Gespräch anvertrauen, behandle ich vertraulich. Ich bin auch während meiner Ausbildung gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Persönliche Informationen darf ich nur mit Ihrer Zustimmung oder in bestimmten gesetzlichen Ausnahmefällen weitergeben.
Eine Ausnahme kann bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen, also wenn eine unmittelbare, ernsthafte Gefahr für Sie oder andere Menschen besteht. Lässt sich diese Gefahr anders nicht abwenden, kann es notwendig sein, Hilfe einzuschalten und dafür nur die erforderlichen Informationen weiterzugeben.
Was gilt bei einer kurzfristigen Absage?
Sie können einen vereinbarten Termin bis 24 Stunden vorher per SMS oder telefonisch kostenfrei absagen. Bei späterer Absage wird das vereinbarte Honorar verrechnet.